Bürgersolarpark Hilpoltstein Solar

In der Nähe des Stadtteils Solar entsteht eine Photovoltaik-Anlage auf einer rund neun Hektar großen Freifläche. Dies erfolgt im Kontext eines Energieparks, der bereits seit mehreren Jahren östlich der Stadt Hilpoltstein (Mittelfranken) unter der Federführung von SÜDWERK entwickelt wird. Diese Freifläche wird nach EEG-Maßstäben als benachteiligtes Gebiet eingestuft. Aus der Projektleistung von 10.500 kWp errechnet sich ein Jahresertrag von rund 10,82 Millionen Kilowattstunden (kWh). Damit ist der gesamte Energieverbrauch von 259 Personen über mindestens 20 Jahre Nutzungsdauer sichergestellt. Rund um die Anlage, die im März 2024 ans Netz geht, werden Vegetationsbestände großzügig erhalten. Sträucher und Hecken fungieren als Sichtschutz. Eine Blühwiese innerhalb der Anlage sowie eine für Kleintiere durchlässige Einfriedung ermöglicht einen sicheren Lebensraum für Insekten und seltene Vogelarten.

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz  

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Details Nachrangdarlehen

Rendite
4,25 %
Investitonssumme
500 € bis 20.000 €
Investitionsvolumen
600.000 €
Emittentin
SÜDWERK Solar Portfolio 3 GmbH
Laufzeit
5 Jahre

Technische Details

Standort
91161 Hilpoltstein
Landkreis
Roth
Anlagenleistung
10,5 MWp
Projektleistung
10.815 MWh jährlich
Energieversorgung für
259 Personen

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen Hilpoltstein Solar wird der SÜDWERK Solar Portfolio 3 GmbH gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Juni 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Webseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt wird mit dem Beginn des öffentlichen Angebots zur Verfügung gestellt.