Bürgersolarpark Diespeck-Stübach West

Der Solarpark Diespeck-Stübach West, in der Gemarkung Stübach, erstreckt sich über ca. 8,2 Hektar. Aus der Anlagenleistung von 9.090 Kilowatt-Peak (kWp) ergibt sich für die Freiflächen-Photovoltaikanlage ein Jahresertrag von rund 10,2 Millionen Kilowattstunden (kWh). Dies reicht rein rechnerisch für den Strombedarf von durchschnittlich 7.840 Privatpersonen, ausgehend von einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 1.300 kWh pro Person. Dadurch leistet der Bürgersolarpark einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung in der Region Diespeck.

Sie profitieren von jährlichen Zinszahlungen, die erstmalig zum 31.12.2025 ausbezahlt werden. Ab sofort können Sie eine unverbindliche Interessensbekundung abgeben. Die Umwandlungsphase beginnt ab dem 01.10.2024 und läuft bis 06.12.2024.

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz  

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Details Nachrangdarlehen

Rendite
4,5 %
Investitonssumme
500 € bis 20.000 €
Investitionsvolumen
600.000 €
Emittentin
SÜDWERK Solar Portfolio 10 GmbH
Laufzeit
5 Jahre

Technische Details

Standort
91456 Diespeck
Landkreis
Neustadt Aisch Bad Windsheim
Anlagenleistung
9,09 MWp
Projektleistung
10.192 MWh jährlich
Energieversorgung für
7.840 Privatpersonen

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen Diespeck-Stübach West wird der SÜDWERK Solar Portfolio 10 GmbH gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Oktober 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Webseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt wird mit dem Beginn des öffentlichen Angebots zur Verfügung gestellt.